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   BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15114
BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11 (https://dejure.org/2011,15114)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2011 - 1 B 15.11 (https://dejure.org/2011,15114)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 1 B 15.11 (https://dejure.org/2011,15114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Abschiebungshindernis durch die absehbare Einbürgerung minderjähriger Kinder für den sorgeberechtigten ausreisepflichtigen Kindesvater als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11
    Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) begehrt, setzt die hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrunds gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch die angefochtene Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11
    In diesem Sinne legt die Beschwerde die behauptete Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2009- BVerwG 1 C 40.07 - (BVerwGE 133, 72 = Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 26) bezüglich eines Anspruchs nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG nicht ordnungsgemäß dar.
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

    Der Aufenthaltstitel erlischt daher auch dann, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, der Auslandsaufenthalt aber auf unbestimmte Zeit angelegt ist (VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11

    Dauerhafte Trennung eines Kindes von einem Elternteil infolge einer

    Daher lässt sich regelmäßig - und so auch hier - die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht unabhängig von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilen und ist deshalb einer über den Einzelfall hinausgehenden verallgemeinerungsfähigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 B 15.11 - juris Rn. 4).
  • VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196

    Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur

    Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6).
  • VG München, 14.11.2019 - M 27 K 19.2377

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6).
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